Ein absolutes Luxusgut war vor 40 Jahren die Geschirrspülmaschine. Nur 0,2 Prozent der Haushalte hatten damals ein solches Gerät. Heute sind es rund 63 Prozent. Eine elektrische Waschmaschine steht sogar in 94 Prozent der Haushalte. Aber die nützlichen Helfer sind vor Mängeln oder Verschleiß nicht geschützt. Ein Wasserschlauch kann jederzeit platzen. Gut, wer dann richtig abgesichert ist und beim Betrieb der Geräte einige Regeln beachtet hat.
Im Grunde ist die Sache ganz einfach: Wenn Wasser aus der Maschine tritt, handelt es sich grundsätzlich um einen Defekt. Die Versicherung zahlt in der Regel für die entstandenen Schäden. Schwierigkeiten gibt es nur, wenn der Wasch- oder Spülmaschinenbesitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Die entscheidende Frage ist dabei immer: Wo hat er sich aufgehalten, als der Schaden eingetreten ist?
Allerdings ist die Definition von "grober Fahrlässigkeit" sehr schwammig. Das macht die generelle Beurteilung der Fälle schwierig. Man kann daher nur Folgendes empfehlen: Gerade ältere Geräte möglichst nicht unbeaufsichtigt laufen lassen. Bei ganz neuen Geräten sollte es kein Problem sein, auch einmal kurz zum Bäcker zu gehen oder nach einem anstrengenden Tag noch schnell vor dem Zubettgehen die Wasch- oder Spülmaschine anzustellen. Vor allem, wenn sich in der Zuleitung der Maschine ein Aqua-Stopp-System befindet, das bei Defekten die Wasserzufuhr unterbricht und so Überschwemmungen vermeidet. Läuft trotz aller Vorkehrungen Wasser aus und beschädigt Möbel oder Raumwände, können drei verschiedene Versicherungen zuständig sein:
Ein Beispiel:
Die Waschmaschine eines Mieters läuft aus, weil der Schlauch geplatzt ist. Beschädigt sind Badezimmermöbel und die Wände. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters reguliert die Schäden am Haus zwar, prüft aber gleichzeitig, ob sie sich Geld vom Mieter zurückholen kann. Das kann der Versicherer, wenn grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Hier springt dann aber die Privathaftpflichtversicherung des Mieters ein, die übrigens eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist.
Die Kosten für Schäden an Möbeln des Mieters erstattet die Hausratversicherung. Bei grober Fahrlässigkeit allerdings nur dann, wenn die Police eine solche Regelung ausdrücklich vorsieht - was zum Beispiel bei der Hausratversicherung CasaSecura der Continentale der Fall ist.
Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung läßt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.