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Wenn die Arbeitskraft ausfällt...

Gesetzliche Durchschnittsrente
Bei etwa 600 Euro - lag die durchschnittliche mtl. Erwerbsminderungsrente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Rentenneuzugänge 2010).

Ursachen - wen es trifft und warum.

Jeder 3. Arbeiter und 5. Angestellte - scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Viele jüngere Berufstätige erwerbsgemindert - 2010 waren mehr als 18.000 Betroffene in der Altersgruppe 39 Jahre und jünger.

Psychische Erkrankungen mit über 39 Prozent häufigste Ursache - gefolgt von Erkrankungen an Skelett, Muskeln, Bindegewebe.

Voraussetzungen - Anspruch auf gesetzliche Leistungen.

Für eine Leistung müssen auch bestimmte Warte- bzw. Versicherungszeiten erfüllt sein. Nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entfällt die Wartezeit. Zudem hat die Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Arbeitskraft (Reha) immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente.

Für den Umfang der Erwerbsminderungsrente ist das Restleistungsvermögen, mit dem der Betroffene dem Arbeitsmarkt täglich noch zur Verfügung steht, maßgebend:

Restleistungsvermögen pro Tag Rentenanspruch Erwerbsminderungsrente (EM) Beispiel bei 2.500 EUR Bruttoeinkommen
Unter 3 Stunden: volle EM 702 EUR (ca. 30% vom Brutto)
3 bis unter 6 Stunden: halbe EM 351 EUR (ca. 15% vom Brutto)
Ab 6 Stunden: keine EM 0 EUR

Leistungen - Höhe der gesetzlichen Leistungen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nie voller Lohnersatz, sie kann das Arbeitseinkommen meist nur zu einem geringen Teil ersetzen. Betroffene sind immer selbst gefordert, für zusätzliches Einkommen zu sorgen.

Gut, wer dann nicht auf einen Hinzuverdienst angewiesen ist, sondern privat vorgesorgt hat.

Versorgungslücke - völlig unterschätzt.

Meist wird die Versorgungslücke völlig unterschätzt. Einige Beispiele zeigen, wie wichtig die private Berufsunfähigkeitsvorsorge ist:

Kindererziehende Frauen mit langer Berufspause:
sehr niedrige Rente - wegen unzureichender Beitrags-/Versicherungszeiten bzw. geringer Beitragsleistungen.

Berufsanfänger:
kein Anspruch - bei Freizeitunfällen und nicht berufsbedingten Krankheiten, weil Mindestversicherungszeit (5 Jahre) nicht erfüllt ist.

Selbständige, Hausfrauen:
kein Anspruch - da nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt.

Alle:
Teilrente, aber kein weiteres Einkommen - wenn bei flauer Arbeitsmarktlage keine Teilzeittätigkeit gefunden wird.

Versicherte mit hohen Einkommen:
trotz voller Rente nur teilweiser Verdienstausgleich - da maximal nur etwa 40 Prozent des letzten Nettoeinkommens abgedeckt werden.


TIPP:
Wie hoch Ihr Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente ggf. wäre, ist der jährlichen Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung zu entnehmen.
* Quellen, sofern nicht gesondert genannt: Statistisches Bundesamt / Deutsche Rentenversicherung.

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