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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung der Continentale

Für wen?

den Versorger der Familie, der maßgeblich für das Haushaltseinkommen verantwortlich ist. Fällt er aus, stehen die Angehörigen oft vor dem Nichts.

die Schlüsselkräfte im Betrieb, wie der Chef, sein Partner, der Meister oder der Experte. Bei kleinen und mittleren Betrieben kann der Verlust einer Schlüsselkraft im äußersten Fall die Existenz des Unternehmens gefährden.

Gute Gründe für private Vorsorge:

Sehr günstige Beiträge

Im Todesfall Auszahlung der gesamten Versicherungsleistung

In den ersten 10 Versicherungsjahren Umwandlung in eine Kapitalversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich

Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - mit Rentenleistung - kann zu günstigen Konditionen eingeschlossen werden

Wissenswertes:

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr *) vollendet hat oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente (55% der Alters- bzw. vollen Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung).

*) Ab 2012 bis 2029 erfolgt für die große Witwen-/Witwerrente eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 45 auf 47 Jahre.

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung läßt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.



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